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Kulturabkommen

Deutschland hat derzeit mit 94 Ländern bilaterale Kulturabkommen geschlossen. Verantwortlich für den Abschluss eines solchen Abkommens ist das Auswärtige Amt. Veröffentlicht werden sie im Bundesgesetzblatt II (BGBl.).

Die Ziele eines Kulturabkommens sind:

  • Die Wahrung von bildungs- und kulturpolitischen Interessen
  • Die Vermittlung eines zeitnahen und realen Bildes der beteiligten Staaten
  • Die Vermeidung von Konflikten durch besseres Verstehen
  • Innerhalb der EU die bessere europäische Zusammenführung

Das Auswärtige Amt setzt die dabei anfallenden Arbeiten meist nicht selbst um, sondern regelt im Kulturabkommen die Tätigkeiten anderer Behörden oder Mittlerorganisationen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Hochschulzusammenarbeit mit der Förderung von Studenten und der Vergabe von Stipendien, Austausch von Wissenschaftlern, Betreuung der Auslandsschulen, Unterhaltung von Bibliotheken und Informationszentren, internationale Symposien und Förderung von Ausstellungen von Künstlern. Die Entsendung von Personengruppen in das jeweilige Partnerland, zum besseren Verständnis der Kultur, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kulturgüterrückführung. Hierunter versteht man Regelung über die Rückgabe der meist im oder kurz nach dem 2. Weltkrieg entwendeten Kunstgegenstände (Beutekunst)

Siehe auch: Liste der Kulturabkommen Deutschlands

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
  • Goethe-Institut
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst
  • Alexander-von-Humboldt-Stiftung
  • Institut für Auslandsbeziehungen
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