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Ertragsteuer

Ertragsteuern sind – im Unterschied zu Substanzsteuern – solche Steuern, die auf einen Vermögenszuwachs, also auf einen Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern (Erträge) für eine bestimmte Periode (Besteuerungszeitraum) erhoben werden.

Umgangssprachlich: Wenn Geld oder geldwerte Güter einer Person zufließen, dann ist der Wert dieses Zuflusses die Besteuerungsgrundlage, auf die ein Steuersatz angewendet wird und damit zu einem Betrag der jeweiligen Ertragsteuer führt. Zu den Ertragsteuern gehören in Deutschland u.a. die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.

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