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Spartenprogramm

Als Spartenprogramm (auch Spartensender) bezeichnet man ein Hörfunk- bzw. Fernsehprogramm, das sich auf spezielle Themen und Formen konzentriert. Es ist, im Gegensatz zum Vollprogramm, nach Zielgruppen ausgerichtet.

Situation in Deutschland

Als „Spartenprogramm“ ist in Deutschland laut § 2 Abs. 2 Nr. 2 des 2. Rundfunkstaatsvertrages „ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten“ definiert. Dadurch wird das Spartenprogramm vom Vollprogramm abgegrenzt, in welchem unter anderem Information und Bildung einen Pflichtanteil haben.

Unter den deutschen Hörfunk- und Fernsehsendern gibt es überwiegend Spartenprogramme. Offizielle Bezeichnungen für die Sparten existieren nicht, in der Praxis wird unter anderem zwischen den Sparten Unterhaltung, Sport, Musik, Spielfilme, Kinder, Erotik, Nachrichten und vielen weiteren unterschieden. Durch die digitalen Verbreitungswege stieg das Angebot an Spartenprogrammen insbesondere im Bezahlfernsehen in den letzten Jahren deutlich an.

Derzeit gibt es in Deutschland unter anderem folgende Spartenprogramme im Fernsehen:

Situation in Österreich

In Österreich wird der Begriff „Spartenprogramm“ laut § 2 Abs. 18 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) ebenso wie im deutschen Rundfunkstaatsvertrag als „ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten“ definiert.

Derzeit gibt es in Österreich unter anderem folgende Spartenprogramme im Fernsehen:

Siehe auch

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