HANDYTARIFER  

Invalide

Invalidität hat zwei Bedeutungen:

  • Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
  • Weiterhin: das Gegenteil von Validität im Sinne von „(Rechts-)Ungültigkeit“.

Herkunft des Wortes

Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides, „die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert gebrauchte man Invalide für dienstuntauglicher, oder ausgedienter Soldat und im 19. Jahrhundert wurde es verdeutscht, (da seit der Renaissance Französisch die Modesprache gehobener Gesellschaften war).

Invaliditätsabsicherungen

Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die Gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente. Außerhalb der gesetzlichen Versicherung wird eher der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet.

Siehe auch

© Diese Definition / dieser Artikel zu Invalide stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Invalide , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. © Diese Definition / dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen.