Bahnpolizei
Die Bahnpolizei ist eine besondere Polizeibehörde oder -organisation, die im Bereich der Eisenbahn für die Sicherheit der Reisenden und der Bahnanlagen zuständig ist. Eigene Bahnpolizeibehörden oder -organisationen gibt oder gab es in Europa in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Italien, Spanien, Österreich, Slowenien, Rumänien sowie der Slowakei.
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Die Bahnpolizei in Deutschland
Gebiet der Deutschen Bundesbahn (Westdeutschland)
In Westdeutschland war die Bahnpolizei Teil der Deutschen Bundesbahn. Das Recht der Bahnpolizei ergab sich aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und aus der Strafprozessordnung. Sie war nur auf Bahngelände zuständig, außer bei Gefahr im Verzug oder bei der Verfolgung einer Person, die auf dem Bahngelände auf frischer Tat angetroffen wurde. In diesen Fällen musste die allgemeine Polizei sofort verständigt werden. Außerdem durfte die Bahnpolizei sog. bahnpolizeiliche Verfügungen treffen, die von der Bedeutung mit den Polizeiverordnungen in etwa übereinstimmten.
Bahnpolizeibeamte waren neben den hauptamtlichen Beamten der Bahnpolizei auch die Betriebsbeamten und die entsprechenden Personen nach Landesrecht, die im Dienst nicht-bundeseigener Bahnen standen.
Bahnpolizeibehörden waren die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahndirektionen, die Ämter des Betriebsdienstes der Bundesbahn und nichtbundeseigene Eisenbahndienststellen, die von den Ländern hierzu bestimmt wurden. Die Bahnpolizei der Bundesbahn untergliederte sich weiter in Bahnpolizeiwachen und -posten. Außerdem war der Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn als Kriminalpolizei bei der Hauptverwaltung eingerichtet.
Am 1. April 1992 wurde die Bahnpolizei aufgelöst und in den Bundesgrenzschutz, der am 1. Juni 2005 in Bundespolizei umbenannt wurde, überführt. Die Beamten der Bahnpolizei wechselten größtenteils zum Bundesgrenzschutz.
Die Aufgabe der Bahnpolizei ist heute in § 3 des Bundespolizeigesetzes und nicht mehr in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geregelt und gilt auch nur für die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Auf dem Gebiet der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen ist die zuständige Landesbehörde verantwortlich.
Siehe auch: Amtsbezeichnungen bei der Bahnpolizei
Gebiet der Deutschen Reichsbahn
Gebiet der Deutschen Reichsbahn (Ostdeutschland einschließlich des sowjetischen Sektors in Berlin)
Bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR war die Transportpolizei für die bahnpolizeilichen Aufgaben verantwortlich. Sie war Teil der Volkspolizei und hatte in erster Linie die Aufgabe, Gefahren von der Bahn abzuwehren, die die militärische Nutzung verhindern können. Daneben waren Zugbegleitkommandos auch für die Kontrolle der Fahrgäste zuständig.
Gebiet der Deutschen Reichsbahn (westliche Sektoren in Berlin)
In West-Berlin wurde eine eigenständige Bahnpolizei als Dienststelle der Deutschen Reichsbahn eingesetzt. Diese trug als Bewaffnung nur einen Dienstschlagstock. Wegen des Alliierten-Status der Westsektoren West-Berlin durfte die Transportpolizei dort nicht tätig werden. Bei der Westberliner Bahnpolizei wurden aus statusrechtlichen und hoheitlichen Gründen nur Bürger der selbständigen politischen Einheit Westberlin beschäftigt.
Neuregelung ab 3. Oktober 1990
Aufgrund des Einigungsvertrages wurde das Dienstgebiet der BRD-Bahnpolizei (siehe oben) nicht auf die Reichsbahn ausgeweitet, sondern der Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) ist seit dem 3. Oktober 1990 für bahnpolizeiliche Aufgaben auf Reichsbahngelände zuständig.
Neuregelung ab 1. April 1992
Die Aufgaben der Bahnpolizei oblagen dem Bundesgrenzschutz in den neuen Bundesländern aufgrund des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 bereits seit dem 3. Oktober 1990.
Die Polizeiaufgaben der hauptamtlichen Bahnpolizei sowie des Fahndungsdienstes in den übrigen Bundesländern wurden dem damaligen Bundesgrenzschutz (jetzt Bundespolizei) durch § 2 a des “Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz” vom 23. Januar 1992 übertragen (sog. “Aufgabenübertragungsgesetz”). Es ist am 1. April 1992 in Kraft getreten (Regelung in § 3 Bundespolizeigesetz. Danach hat die Bundespolizei die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die
- den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
- beim Betrieb der Bahn entstehen oder
- von den Bahnanlagen ausgehen.
Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung und der Bearbeitung von bestimmten Vergehenstatbeständen, die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes begangen wurden und gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn gerichtet sind oder das Vermögen der Bahn oder ihr anvertrautes Vermögen betreffen; sowie des Verbrechentatbestandes gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 III Nr. 1 StGB. Unberührt bleibt die sachliche Aufgabenzuständigkeit der Landespolizeien auf dem Gebiet der Bahnanlagen für strafverfolgende Maßnahmen, die nicht den Aufgabenbezug Benutzer der Bahn herstellen.
Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7530 Bahnhöfen und Haltepunkten.
Vielfach werden seit etwa 2000 Überwachungsaufgaben von örtlichen Eisenbahndienststellen in Deutschland auch an private Sicherheitsdienste übertragen, vor allem im Personennahverkehr, wie z.B. durch die S-Bahn-Wache von Hamburg und die U-Bahn-Wache München. Diese Firmen haben jedoch nicht die Befugnisse der Bundespolizei und auch nicht die der ehemaligen Bahnpolizei. Sie dürfen also nicht in den Betrieb eingreifen, sondern sind alleine für die Durchsetzung des Hausrechtes im Auftrag der Besitzer (Deutsche Bahn AG bzw. lokales Eisenbahnunternehmen) zuständig. Für alle weitergehenden Maßnahmen benötigen sie die Hilfe der Bundespolizei oder einer Landespolizei oder der nach Landes- oder Bundesrecht zuständigen Überwachungsbehörde.
Bahnpolizei in der Schweiz
Eine eigentliche Bahnpolizei der SBB wurde erst gegen Ende der 1990er Jahre aufgebaut. Zuvor war jeder Bedienstete der Bahnen bahnpolizeilich vereidigt und übte diese Funktion nebenbei aus.
Als die Nahverkehrszüge immer mehr unbegleitet verkehrten und Übergriffe auf die Reisenden und Sachbeschädigungen sich häuften, rekrutierte man im Raum Zürich zuerst betriebseigene Leute, bildete sie zu Bahnpolizisten (Bapo) aus und diese begleiteten Züge der S-Bahn Zürich.
Im Jahr 2002 fusionierte die von den SBB aufgebaute Bahnpolizei mit der Securitas AG und bietet unter dem Namen Securitrans einen umfassenden Objektschutz (”Sicherheits-, Gebäude- und Baustellenschutz”) an.
Die Auszubildenden besuchen die interkantonale Polizeischule in Hitzkirch (IPH) und ein Netz von Bahnpolizeistützpunkten und einer Einsatzzentrale wurde aufgebaut.
Die Bahnpolizisten durchlaufen zwar die gleiche Ausbildung wie Mitglieder der Gemeindepolizeien und Regionalpolizeien und sind auch an der Schusswaffe ausgebildet, allerdings untersagt die SBB das Tragen der Schusswaffe für die Bahnpolizei, sie sind ausgerüstet mit Schlagstock PR-24 und OC-Spray.
Die Ausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut in Neuchâtel dauert 6 Monate, da diese Schule aber geschlossen wird, wird es in Zukunft eine 12-monatige Ausbildung geben, wie sie auch die anderen Polizisten in der Schweiz absolvieren, der Schulstandort wird vermutlich die Interkantonale Polizeischule in Hitzkirch im Kanton Luzern werden.
Politisch ist die Bahnpolizei unter dem Gebilde der Securitrans AG äußerst umstritten. Gegner, wie der VSPB (Verband Schweizerischer Polizeibeamter) werfen der Firma Gewinnorientierung und im Allgemeinen die Privatisierung der Sicherheitsaufgaben unter der “Lex Securitas” vor. In der kommenden Frühlingssession des schweizerischen Parlaments wird im Rahmen der Bahnreform über die Bahnpolizei und deren Zukunft debattiert. Die Securitrans AG stand in neuerer Zeit im Blickpunkt der Medien, weil sie Fußballfanzüge durch zu wenig und zu schlecht ausgerüstete Bahnpolizisten begleiten ließ. Dabei wurden Bahnpolizisten offenbar verletzt. Ebenfalls wurde durch den VSPB beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) das Anliegen platziert, dass sich künftig nur noch Polizisten welche bei einer staatlichen, kantonalen bzw. kommunalen Polizei tätig sind, auch die Berufsbezeichnung Polizist benützen dürfen. Diese politischen Prozesse beunruhigen viele Angehörige des Korps und so liegt die Fluktuation im Jahr 2007 bei rund 20 %.
Mittlerweile wird auf politischer Ebene über das Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen (BGST) entschieden. Dies würde regeln, dass die Bahnpolizei neu nur noch eine Transportpolizei mit beschränkten polizeilichen Befugnissen und mit einer separaten Ausbildung –keine vollständige Polizeiausbildung- ist. Die meisten Bahnpolizisten, welche eine eidgenössisch anerkannte Polizeiausbildung absolviert haben, sind jedoch gegen diesen Gesetzerlass, da somit ihre jetzt schon beschränkten Kompetenzen noch mehr abnehmen würden. Zudem fing die Securitrans AG an, mit internen Weisungen die polizeiliche Arbeit der Bahnpolizei einzuschränken, womit die Bahnpolizisten immer mehr als Sicherheitsleute und Unterstützung für das Zugpersonal und nicht mehr als Polizisten fungieren mussten. Dies deutet darauf hin, dass die Securitas AG, welche zu 49 % an der Securitrans AG beteiligt ist, schon immer das Ziel hatte, aus der Bahnpolizei einen „besseren“ Sicherheitsdienst zu machen. Dies hätte sich mit den Interessen der Securitas AG, welche eine Profit-Firma ist, gedeckt. Aufgrund diesen Tatsachen erhöhte sich die Fluktuation bei der Bahnpolizei Anfang 2008 auf 25 %.
Die Schweizerische Bundesbahnen SBB haben aus dieser sehr hohe Fluktuation ihre Konsequenzen gezogen und so wurden die Strukturen zwischen der Securitrans AG und der Bahnpolizei neu reorganisiert und ein neuer interimistischer Kommandant gewählt. Dies scheint nun intern zu einer gewissen Beruhigung der Lage geführt zu haben, jedoch bleibt die Bahnpolizei aufgrund weiter hoher Fluktuation und der Ablehnung der Bahnpolizisten gegenüber dem BGST stark unterbesetzt. Trotz dieser Tatsache bleibt die SBB ihrem Kurs das BGST zu unterstützen treu. Dies erklärt sich vor Allem dadurch, dass die SBB als Hauptaktionär und Geldgeber für die Sicherheit der Bahnpassagiere zwar Interesse an einer Polizei hat, jedoch aus finanziellen Gründen (ähnlich der Securitas) keine vollen polizeilichen Kompetenzen für diese will.
Aufgrund dessen wurde auch vom VSPB der Vorschlag gemacht, dass die Bahnpolizei mit dem Grenzwachtkorps fusionieren sollte. Vor allem die Kantone sind jedoch gegen diesen Vorschlag, da sie dies als eine Bundessicherheitspolizei empfinden. Der Meinung des VSPB nach ist diese Befürchtung jedoch unbegründet, da eine Fusion nicht vollpolizeiliche Kompetenzen auf die gesamte Schweiz mit sich bringen würde.
In der Frühligssession 2009 wurde das BGST jedoch durch eine sogenannte “unheilige Allianz” der Sozialdemokratischen Partei (SP) sowie der Schweizer Volkspartei (SVP) abgelehnt. Ziel der beiden Parteien ist, dass es privaten Unternehmen nicht ermöglicht wird, Tätigkeiten mit polizeilicher Hoheit auszuüben oder sogar bewaffnet zu werden.
Schweizweit ist die Bahnpolizei über die Telefonnummer 0800 117 117 erreichbar.
Österreich
In Österreich werden die Aufgaben einer Bahnpolizei von dem ca. 150 Personen starken Sicherheitsdienst der ÖBB, den die Bahn über das Tochterunternehmen MUNGOS Sicher und Sauber GmbH & Co KG betreibt und der Bundespolizei wahrgenommen.
Weitere Länder mit Bahnpolizeien
Belgien
Die 1891 gegründete Eisenbahnpolizei war bis zu ihrer Eingliederung in die belgische Gendarmerie 1999 aus Mitarbeitern der SNCB, die nur über beschränkte Polizeibefugnisse verfügten, zusammengesetzt. Seit 2001 ist die Bahnpolizei (frz. Police des chemins de fer, niederl. Spoorwegpolitie) Teil der Föderalen Polizei Belgiens.
Großbritannien
Die British Transport Police (BTP) (Walisisch: Heddlu Trafnidiaeth Prydeinig) ist die in Großbritannien für den Schienenverkehr zuständige Polizei. In Nordirland hat der Police Service of Northern Ireland auch diese Aufgabe übernommen.
Die BTP verfügte im Jahr 2007 über 2.774 Polizeioffiziere, 258 Mitglieder von Sondereinheiten und weitere 1.414 Angestellte in England, Schottland und Wales. Chief Constable der British Transport Police ist Ian Johnston CBE.
Die BTP ist regional aufgeteilt in folgende Bezirke:
- Wales und Westen
- Schottland
- Nordost
- Nordwest
- London Nord
- London Süd
- London Underground
Italien
Die Polizia Ferroviaria (Polfer) ist in Italien eine der vier Abteilungen der Polizia di Stato neben Polizia Stradale (Straßenpolizei), Polizia Postale e delle Comunicazioni (Post- und Fernmeldewesen) und Polizia di Frontiera (Grenzpolizei). Sie soll in erster Linie die Sicherheit in den Stationen und Zügen garantieren.
Niederlande
Die Niederländische Bahnpolizei (Spoorwegpolitie) ist ein Teil des Korps Landelijke Politie Diensten (KLPD) und speziell für häufig vorkommende Verbrechen in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgebildet. Sie ist für die Sicherheit auf Bahnstrecken, in den Zügen und auf Bahnhöfen verantwortlich.
Rumänien
In Rumänien ist die Politiei transporturi feroviare als Teil der staatlichen Polizei für die Sicherheit in den Stationen und Zügen verantwortlich.
Slowakei
In der Slowakischen Republik ist die Bahnpolizei unter der Bezeichnung Zeleznicná Polícia Slovenskej Republiky (ZP SR) für die Sicherheit auf Bahnstrecken, in den Stationen und Zügen verantwortlich.
Internationale Zusammenarbeit
Die offizielle internationale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bahnpolizeien und Eisenbahnunternehmen erfolgt in Europa im Rahmen von COLPOFER (Collaboration des services de police ferroviaire et de sécurité), einem dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC) angeschlossenen Gremium. Daneben existiert mit RAILPOL ein internationales informelles Netzwerk aller europäischen Bahnpolizeibehörden und -organisationen.