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Arzneimittel

Arzneimittel oder Pharmaka (Singular das Pharmakon, griech. φάρμακον „Gift, Droge, Arznei“) sind „Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt sind oder aber im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen bzw. Tier verabreicht werden können, um entweder die menschlichen bzw. tierischen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.“ Diese etwas sperrige Beschreibung basiert auf den Definitionen in den zwei grundlegenden gesetzlichen Regelwerken über die Human- und Tierarzneimittel in der europäischen Union, den Richtlinien 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) und 2001/82/EG (Gemeinschaftskodex für Tierarzneimittel) in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz.

Die mit der Beschaffenheit, Wirkung, Prüfung, Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln befasste Wissenschaft ist die Pharmazie.

Inhaltsverzeichnis

Arzneimittelbegriff

Bei der in der Einleitung genannten Definition des Arzneimittelbegriffes gemäß europäischer Regelungen ist als wesentlich die zweifache Bedeutung hervorzuheben, nämlich hinsichtlich der

  • Zweckbestimmung des Mittels, losgelöst von einer tatsächlichen Wirksamkeit (Arzneimittel nach der Bezeichnung, Präsentationsarzneimittel)
  • Existenz einer pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkung im behandelten menschlichen oder tierischen Organismus (Arzneimittel nach der Funktion, Funktionsarzneimittel).

Das bedeutet, es sind sowohl Produkte, die zum Zweck der Heilung oder Krankheitsverhütung angewendet werden bzw. angewendet werden sollen (auch wenn sie tatsächlich nicht heilend oder krankheitsverhütend wirken sollten) als Arzneimittel einzustufen wie auch Produkte, die keinen Heilanspruch erheben, aber aufgrund ihrer speziellen Zusammensetzung eine Wirkung entfalten. Diese Einstufung ist wichtig, da Arzneimittel unter ein anderes Recht fallen als Lebensmittel, Kosmetika oder Medizinprodukte (Problematik der Produktabgrenzung).

Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel häufig synonym mit Medikament verwendet. Der Begriff Arzneimittel schließt zwar Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Blutprodukte oder Diagnostika wie beispielsweise Kontrastmittel sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Abzugrenzen sind die Arzneimittel hauptsächlich von den Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika.

Heilmittel hingegen umfassen andere medizinisch unterstützende Maßnahmen wie Badekuren, Massagen, Ergotherapie oder Krankengymnastik.

Deutschland

Das deutsche Arzneimittelgesetz hat die europäischen Arzneimitteldefinitionen für Human- und Tierarzneimittel übernommen und unter nur leichter Abwandlung des Wortlauts in § 2 Absatz 1 vereint.

Auch die sogenannte „Zweifelsfall-Regelung“ aus Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinien 2001/83/EG und 2001/82/EG wurde in das AMG übernommen. Sie besagt, dass die Regelungen des Arzneimittelgesetzes auch dann anzuwenden sind, wenn ein Produkt sowohl unter die Arzneimitteldefinition als auch unter die Definition anderer Produktgruppen (beispielsweise Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Biozide oder Kosmetika) fällt.

Das Arzneimittelgesetz definiert darüber hinaus in § 4 als spezielle Erscheinungsform eines Arzneimittels die Fertigarzneimittel: dies sind „Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich hergestellt werden. Fertigarzneimittel sind nicht Zwischenprodukte, die für eine weitere Verarbeitung durch einen Hersteller bestimmt sind.“ Im Gegensatz zu Fertigarzneimitteln werden sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel in Apotheken hergestellt.

Weiterhin differenziert das AMG die Arzneimittel je nach Beschaffenheit oder Anwendungsbereich in Blutzubereitungen, Sera, Impfstoffe, Allergene, Fütterungsarzneimittel, Arzneimittel für neuartige Therapien, sowie in radioaktive, xenogene, homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel.

Österreich

In Österreich ist die europäische Arzneimitteldefinition noch nicht vollständig umgesetzt. Arzneimittel sind laut § 1Vorlage:§/Wartung/RIS2-Suche Absatz 1 definiert als „Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen oder nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt sind, bei Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper

  • Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.“

Die Definition ist nahezu wortidentisch zu der im deutschen Arzneimittelgesetz vor Inkrafttreten der 15. AMG-Novelle im Juli 2009.

Außerdem gelten als Arzneimittel solche Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten oder auf die ein Arzneimittel aufgebracht ist, und die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind sowie Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die die Merkmale des Absatz 1 nicht aufweisen, sofern sie dazu bestimmt sind, für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet zu werden.

Schweiz

In der Schweiz definiert Artikel 4 des Heilmittelgesetzes (HMG) Arzneimittel im Sinne des Gesetzes so: „Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte.“

Arzneibücher und Arzneimittelverzeichnisse

Das traditionelle Verzeichnis der gebräuchlichen Arzneistoffe (Synonym: Pharmawirkstoffe), Hilfsstoffe und Arzneiformen ist das Arzneibuch. In diesem werden alle für die Arzneimittelprüfung wichtigen Spezifikationen (qualitative und quantitative Grenzwerte) und Prüfmethoden in detaillierten Monographien beschrieben. Fertigarzneimittel sind im Arzneibuch aus systematischen Erwägungen heraus grundsätzlich nicht erfasst. In Arzneimittelverzeichnissen wie der Roten Liste[1] ist die Zusammensetzung von Fertigarzneimitteln, deren Anwendungsgebiet, die Dosierung, der Hersteller, der Preis und andere Details verzeichnet.

Entwicklung

Die Entwicklung eines neuen Arzneimittels ist kapitalintensiv und langwierig, da bis zur Zulassung umfangreiche Wirksamkeits- und Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Dem forschenden Unternehmen, welches das Arzneimittel entwickelt hat, wird daher durch den Patentschutz ein zeitliches Monopol zur ausschließlichen Nutzung des Medikaments gewährt. Nach Ablauf dieser Zeit können andere Firmen eigene Generika-Präparate mit dem gleichen Wirkstoff auf den Markt bringen. Dies geschieht meist unter dem Freinamen (International non-proprietary name, INN), der von der WHO vergeben wird.

Die Entwicklung eines neuen Arzneimittels erfolgt in drei Phasen:

  1. Präklinische Entwicklung,
  2. Klinische Prüfung,
  3. Galenische Entwicklung.

Auf Grund des Zeitdrucks bei der Entwicklung eines neuen Arzneimittels werden diese Phasen teilweise parallel durchlaufen.

Von der Entwicklung eines neuen Arzneistoffes bis zu seiner Zulassung und Produktion vergehen 12 bis 15 Jahre. Die Kosten der Entwicklung eines innovativen Arzneimittels bis zur Markteinführung werden von den Pharmaunternehmen mit 500 bis 800 Millionen Dollar angegeben. Hierunter sind auch die Kosten für sämtliche gescheiterten Medikamentenentwicklungen und die Opportunitätskosten erfasst, diese allein machen die Hälfte der angegebenen Summe aus. Jährlich kommen weltweit etwa 26 solcher Medikamente auf den Markt. Die Entwicklung anderer Arzneimittel ohne neuen Wirkstoff wie beispielsweise neue Arzneiformen eines bekannten Arzneistoffs oder Generika verursachen weit geringere Ausgaben.

Präklinische Entwicklung

Bestandteil der präklinischen Entwicklung ist die Synthese oder Isolierung eines potenziellen Arzneistoffes (oder Arzneistoffgemisches) und dessen Untersuchung in geeigneten experimentell-pharmakologischen Testsystemen. Dabei können Wirkstoffe (Arzneistoffe) aus:

  • Pflanzen
  • Tieren
  • Mikroorganismen
  • Sera (Seren aus Tieren, durch Impfen (Vakzinen))

oder durch Synthese bzw. Teilsynthese gewonnen werden.

Klinische Prüfung

Für die Zulassung eines Humanarzneimittels ist dessen Prüfung in klinischen Studien am Menschen vorgeschrieben. Diese umfassen:

  • Phase I: Überprüfung der Aufnahme des Arzneistoffs und erste qualitative Überprüfungen der (Neben-)Wirkungen an einem kleinen Kreis i. d. R. gesunder Probanden (ca. 10–20 Probanden).
  • Phase II: Qualitative und quantitative Überprüfungen der Wirkungen und Nebenwirkungen eines Arzneistoffs und Dosisfindung für Phase III der klinischen Prüfung (ca. 100–300 Patienten).
  • Phase III: Quantitativer Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels gegenüber einem Placebo unter definierten Bedingungen (über 500 Patienten).
  • (Phase IV): Überprüfung eines Arzneimittels nach dessen Zulassung in einer Langzeitstudie.

Galenische Entwicklung

Die Pharmazeutische Technologie oder Galenik entwickelt die Arzneiform eines fertigen Arzneimittels aus einem (oder mehreren) Arzneistoffen und einem (oder mehreren) Hilfsstoffen. Durch die Galenik kann die Freisetzungsgeschwindigkeit, der Ort der Freisetzung und der Ort der Wirkung beeinflusst werden.

Rechtliches

Zulassung

Fertigarzneimittel bedürfen in vielen Ländern einer Genehmigung (Zulassung), um in den Verkehr gebracht werden dürfen. Im Zulassungsantrag ist die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels zu belegen.

Der Zulassungsantrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen, also etwa bei den nationalen Behörden oder bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMEA). Für bestimmte Arzneimittel (z. B. biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, Arzneimittel gegen HIV, Krebs, Diabetes usw.) ist die Antragstellung bei der EMEA für eine EU-weite Zulassung zwingend vorgeschrieben. In den USA erfolgt die Zulassung durch die FDA. Die seitens des pharmazeutischen Unternehmers mit dem Antrag bei der Behörde vorzulegende Dokumentation ist in den Arzneimittelgesetzen detailliert geregelt.

Die Verordnung eines zugelassenen Arzneimittels in einer Indikation oder Patientengruppe außerhalb dieser Zulassung wird als Off-Label-Use bezeichnet. Die in Einzelfällen vorzeitig geduldete Anwendung eines noch nicht zugelassenen Arzneimittels aus humanitären Erwägungen nennt man auch Compassionate Use.

Verkehr mit Arzneimitteln

Arzneimittel können in Deutschland nach Abgabeerlaubnis in vier Gruppen eingeteilt werden:

  1. freiverkäufliche, d. h. nicht apothekenpflichtige (Verkauf auch außerhalb von Apotheken)
  2. apothekenpflichtige (Abgabe nur in Apotheken)
  3. verschreibungspflichtige (Abgabe nur in Apotheken gegen Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung)
  4. Betäubungsmittel (Abgabe in Apotheken nur gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes)

Die ersten beiden Gruppen von Arzneimitteln werden zusammen auch als OTC-Arzneimittel (von engl. „over the counter“ = über die Ladentheke) bezeichnet.

In der Schweiz existieren entsprechend fünf Abgabekategorien.

Die Arzneimittelwerbung unterliegt in vielen Ländern einer gesonderten Rechtsprechung.

Überwachung

Fertigarzneimittel werden nach der Zulassung laufend auf das Auftreten unerwünschter Wirkungen (Nebenwirkungen) hin überwacht. So sind die pharmazeutischen Unternehmer gesetzlich verpflichtet, unerwünschte Wirkungen – selbst wenn es nur Verdachtsfälle sind – je nach Schwere entweder kurzfristig oder in aber zu vorgeschriebenen Berichtszeitpunkten der Zulassungsbehörde zu melden. Sie müssen regelmäßig Datenbanken und die Literatur analysieren und auswerten und die Ergebnisse an die zuständigen Behörden berichten. Diese (d.h. in Deutschland die Bundesoberbehörden) müssen bei Bedarf nach einem Stufenplanverfahren entsprechende Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Risiken abzuwenden.

Pharmazentralnummer

Die meisten Fertigarzneimittel erhalten in Deutschland einen eindeutigen 7-stelligen Schlüssel, die so genannte Pharmazentralnummer (PZN). Die PZN wird von der IFA GmbH (Frankfurt) auf Antrag des Herstellers vergeben und muss nach SGB V auf die äußere Umhüllung aufgedruckt sein. Mit Stand Januar 2004 sind etwa 340.000 PZN vergeben. Bei der Abrechnung der Arzneimittel mit den Krankenkassen durch die Apothekenrechenzentren werden die PZN als Schlüssel genutzt, dazu müssen sie von den Apotheken auf die Rezepte aufgedruckt werden. Weiterhin findet die PZN für die Bestellungen zwischen Großhändlern und Apotheken Verwendung. Die im Krankenhausbereich häufig genutzte EAN-128 konnte sich bislang nicht in Deutschland durchsetzen.

Die PZN ist nicht ständig eindeutig: Nach einer gewissen Zeit tauchen früher vergebene PZN wieder auf. Hieraus resultiert ein Problem bei Arzneimitteldatenbanken, die mit Präparaten arbeiten, die „außer Handel“ gegangen sind. Allerdings spielt das im Apothekenalltag keine große Rolle.

Geschichte


Für eine Reihe von Heilpflanzen finden sich Hinweise auf ihre Anwendung schon aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit. Bereits in einem Grab eines Neandertalers (Shanidar IV., im heutigen Irak) das vor etwa 70.000–40.000 Jahren angelegt wurde, finden sich Beigaben, die nach Pollenuntersuchungen sieben Heilpflanzen zuzuordnen sind, weswegen hier das Grab eines Heilkundigen, eines Schamanen mit Attributen seiner Tätigkeit vermutet wird. Steht dieser Fund aus frühester Zeit noch isoliert, so sind aus dem Neolithikum, der jüngeren Steinzeit, eine Reihe von Funden bekannt, die auf die Anwendung von Heilpflanzen schließen lassen.

Aus den frühen Hochkulturen gibt es zahlreiche schriftliche Zeugnisse für deren umfangreichen Arzneischatz, in Assyrien und Ägypten waren einige hundert pflanzliche, tierische und mineralische Arzneimittel in Gebrauch.

Griechisch-römische Überlieferung

Für die Arzneien der westlichen Medizin sind folgende Autoren besonders wichtig:

  • Theophrastos von Eresos (371–287 v. Chr.) beschrieb 550 Pflanzen, darunter zahlreiche Arznei- und Giftpflanzen.
  • Plinius der Ältere (23/24–79 n. Chr.) schrieb eine höchst umfangreiche enzyklopädische Naturkunde, die Naturalis historia. Die Heilmittel nehmen einen breiten Raum ein, es werden beinahe 1000 aus dem Pflanzenreich beschrieben.
  • Die in fünf Büchern abgefasste Arzneimittellehre De materia medica des römischen Militärarztes Dioskurides (1. Jahrhundert) ist die umfangreichste des Altertums. Sie behandelt Arzneimittel aus allen drei Naturreichen, es werden 102 mineralische, 101 tierische und 813 pflanzliche Arzneimittel beschrieben. Das Werk erschien um 78 n. Chr. und wirkte über Jahrhunderte. Besonders im Mittelalter diente es als Vorbild und Fundgrube für andere einschlägige Kompendien.

Mittelalter

Die mittelalterlichen Quellen zum Arzneischatz sind zahlreich. Dazu gehört u. a. das Lehrgedicht Liber de Cultura Hortorum oder Hortulus des Walahfrid Strabo (9. Jahrhundert), der Abt des Klosters Reichenau war. Das Wissen über die Heilkräfte der Pflanzen wird in Gedichtform (Hexameter) vermittelt. Ebenfalls ein Lehrgedicht über Heilpflanzen und durch den ‘Hortulus’ beeinflusst ist der ‘Macer floridus’. Der Verfasser, Odo von Meung, lebte im 11. Jahrhundert. Eine vom 13. Jahrhundert an überlieferte thüringisch-schlesische Prosaübersetzung und -bearbeitung, der ‘Ältere deutsche Macer’ war weit verbreitet und diente neben anderen Quellen als Textgrundlage für den ‘Gart der Gesundheit‘ von 1485, eines der einflussreichsten gedruckten Kräuterbücher. Zudem wird das europäische Mittelalter etwa vom Jahr 1000 an mit verloren geglaubten oder in Vergessenheit geratenen Schriften der Antike durch Übersetzungen aus dem Arabischen ins Lateinische bekannt. Die Zentren der Übersetzertätigkeit liegen in Süditalien (Salerno) und Spanien (Toledo). Dazu kommen eigenständige Erkenntnisse arabischer Gelehrter. Abu Bakr Mohammad Ibn Zakariya al-Razi (865 bis etwa 930), Avicenna (9801037) und andere arabische Autoren zählen zu den hochgeachteten Autoritäten der europäischen Heilkunde. In ihren Schriften werden bislang unbekannte Arzneidrogen beschrieben, zum Beispiel Ambra, Benzoeharz, Cubeben, Galgant, Kampfer, Moschus, Muskat, Mumie (siehe Mumia), Sandelholz, Sennesblätter und andere.

Auch unabhängig vom antiken oder arabischen Einfluss werden hier und da neue, eigenständige Beobachtungen gemacht, die das Wissen über den Arzneischatz bereichern. Herausragend sind die „Physica“ der Hildegard von Bingen und eine Schrift des Albertus Magnus mit dem Titel „De vegetabilibus“.

Neuzeit

Seit der frühen Neuzeit wurde der europäische Arzneischatz erheblich erweitert:

  • durch eine neue Dimension im Handel mit Heilpflanzen und Drogen, die sich nach der Entdeckung des Seeweges nach Ostindien durch Vasco da Gama und die Landung in Amerika durch Columbus eröffnete. So kamen beispielsweise Brechwurzel, Chinarinde, Curare, Guajak und Perubalsam nach Europa.
  • durch Produkte alchemistischer Tätigkeit. Besonders wichtig war die Alchemie der Araber, da hier eine medizinische Zielrichtung in den Vordergrund trat: die Suche nach der Panazee, der Universalmedizin. Der wichtigste Wegbereiter für den Einsatz (al)chemischer Präparate in der Medizin wurde Philippus Theophrastus Bombastus von Hohenheim genannt Paracelsus (14931541). Er vertritt die innerliche Anwendung von Chemikalien, gerade von giftigen Antimon- und Quecksilberpräparaten als erster. Zwar fanden seine Lehren zu seinen Lebzeiten nur einen beschränkten Anhängerkreis, doch seine Nachfolger, die Paracelsisten, vermittelten seine Ideen einem immer größer werdenden Kreis von Medizinern und anderen Gelehrten. Von hier führt der Weg zur pharmazeutischen Chemie.

19.–21. Jahrhundert

Arbeiterinnen im VEB Arzneimittelwerk Dresden, 1976

Die Neuzeit brachte mit ihren naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ganz erhebliche Veränderungen des Arzneischatzes. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es zunächst eine deutliche Reduktion: Übrig blieb, was nach damaligem Stand der Wissenschaft in der Wirksamkeit als gesichert galt.

Der Erkenntniszuwachs in der Chemie führte dazu, dass eine Fülle von wirksamen Inhaltsstoffen aus Arzneipflanzen isoliert wurden, etwa die Alkaloide Chinin, Morphin, Strychnin. Nicht nur Alkaloide, auch viele weitere Pflanzeninhaltsstoffe wurden isoliert und davon eine große Zahl arzneilich verwendet.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann der Siegeszug der organisch-synthetischen Arzneimittel, die von der Teerfarben-Industrie entwickelt wurden, wobei das Herstellungsverfahren dem Patentschutz unterlag. Dies förderte ganz erheblich die industrielle Produktion von Arzneispezialitäten, den in abgabefertiger Verpackung hergestellten Arzneimitteln, wie sie heute das Bild beherrschen. Die Acetylsalicylsäure, bekannt unter dem Namen Aspirin®, viele andere Schmerzmittel und weitere auf das Nervensystem wirkende Arzneistoffe gehören hierher (Narkosemittel, Antiepileptika, Parkinsonmittel, Psychopharmaka und andere). Weitere Beispiele sind Arzneimittel, die das vegetative Nervensystem beeinflussen, etwa die Sympatholytika (zu denen die „Betablocker“ zählen), die zur Behandlung von Herz-Kreislauferkrankung eingesetzt werden. Die Zahl der synthetisierten Wirkstoffe wurde rasch unüberschaubar.

Bei den Hormonen und Vitaminen gab es in der Folge biochemischer, physiologisch- und klinisch-chemischer Untersuchungen des 19. und 20. Jahrhunderts zahlreiche Fortschritte. Dabei wurden u. a. die Grundlagen für den therapeutischen Einsatz von Vitaminen, Insulin, den Sexualhormonen (Estrogene, Gestagene, die “Pille“, Androgene), den Hormonen der Nebennierenrinde (Glukokortikoide wie Cortison), Schilddrüsenhormonen, den Gewebshormonen und ihren Antagonisten (beispielsweise Antihistaminika als Antiallergika) gelegt.

Besondere Bedeutung erlangten Arzneimittel zur Vorbeugung und Therapie der Infektionskrankheiten. Dazu gehören vor allem Antibiotika, Impfstoffe sowie Mittel zur Desinfektion und Sterilisation. Mit ihrer Hilfe, aber auch durch bessere Ernährung und Wohnung sowie infolge verbesserter Hygiene, sind einst lebensbedrohliche Erkrankungen („Geißeln der Menschheit“), die auf Mikroorganismen zurückgehen, stark zurückgegangen. Zu nennen sind hier die Forschungen von Paul Ehrlich (1854–1915) (Arsphenamin) und Gerhard Domagk (1895–1964) (Sulfonamide). Dazu kam die Entdeckung, dass Naturstoffe, so das von Schimmelpilzen gebildete Penicillin, als Antibiotika erfolgreich gegen diese Krankheiten eingesetzt werden können.

Arzneimittelrückstände in der Umwelt

Arzneimittel sind aufgrund ihrer Bestimmung in der Regel biologisch hochaktive Stoffe, die selbst oder als Metabolite (Stoffwechselprodukte) in der Umwelt bei entsprechenden Konzentrationen zu Schäden führen können. Durch verbesserte Analysetechniken werden seit etwa Mitte der 1990er Jahre vermehrt Arzneimittel oder deren Rückstände in Oberflächen-, Grund- und Trinkwässern nachgewiesen. Eintragsquellen in die Umwelt sind neben den Ausscheidungen (Urin, Kot) von Mensch und Tier auch das Wegspülen ungebrauchter Arzneimittel über Toilette und Abfluss.

Eintragsquellen von Arzneimitteln und Arzneimittelrückständen in die Umwelt

Es wird befürchtet, dass sich durch das Vorhandensein von Arzneimitteln oder von deren Rückständen in der Umwelt bei Bakterien Antibiotikum-Resistenzen ausbilden können.

Mit dem Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels muss der Antragsteller seit einigen Jahren auch eine Umweltrisikobewertung vorlegen.

Siehe auch

Therapeutische Breite, Orphan-Arzneimittel, Phytotherapie, Isopathie, Allopathie, Homöopathie, homöopathisches Arzneimittel, Spagyrik, Traditionelle Chinesische Medizin, Ayurveda, Rezeptgebühr, Aromatherapie, Bachblüten, Generika

Literatur

  • Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Christoph Friedrich, Ulrich Meyer: Arzneimittelgeschichte. 2., überarb. und erw. Aufl., Stuttgart 2005, 282 S., ISBN 3-8047-2113-3
  • Fridolin Marty: Medikamente in: Gesundheitswesen Schweiz 2007-2009. Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0
  • Robert Langer: Medikamente direkt am Ziel. Spektrum der Wissenschaft, März 2004, S. 42–48, ISSN 0170-2971
  • Franz-Josef Kuhlen: Historisches zum Thema Schmerz und Schmerztherapie. Pharmazie in unserer Zeit 31(1), S. 13–22, 2002, ISSN 0048-3664
  • Berthold Göber, Peter Surmann: Arzneimittelkontrolle – Drug Control, Grundlagen und Methoden der Prüfung und Standardisierung von Arzneimitteln. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2005, ISBN 3-8047-2078-1
  • Manuela Thaler, Maria-Luise Plank: Heilmittel und Komplementärmedizin in der Krankenversicherung. Manz Verlag, Wien 2005, ISBN 3-214-023640
  • Gerd Ulrich: Wirkungen, die an Wunder grenzen. Arzneimittelwerbung in Deutschland (1830-1930). Books on Demand GmbH, Norderstedt 2007, 232 S., ISBN 978-3-8334-6718-9

Arzneiverordnung und Arzneimittelverbrauch in D.:

  • Häussler, Höer, Hempel, Storz: Arzneimittel-Atlas 2006 – Die Entwicklung des Arzneimittelverbrauchs in der GKV. Verlag Urban & Vogel, München 2007, 256 S., ISBN 3-89935-234-3
  • Ray Moynihan, Alan Cassels: Selling sickness: How the world’s biggest pharmaceutical companies are turning us all into patients. Nation Books, New York 2005 (engl.)
  • Ulrich Schwabe, Dieter Paffrath (Hrsg.): Arzneiverordnungsreport 2007. Aktuelle Daten, Kosten, Trends und Kommentare. Springer, Berlin 2008, 1094 S., ISBN 978-3-540-72547-3

Kritische Literatur über Arzneimittel

  • Marcia Angell: Der Pharma-Bluff. Wie innovativ die Pharmaindustrie wirklich ist. Kompart, Bonn und Bad Homburg 2005, ISBN 978-3-980-66219-2
  • Markus Grill: Kranke Geschäfte – Wie die Pharmaindustrie uns manipuliert. Rowohlt, Reinbek 2007, ISBN 978-3-498-02509-0
  • Sonia Shah: Am Menschen getestet!. Redline Wirtschaft, München 2008 ISBN 978-3-636-01561-7

Ökologische Aspekte der Arzneimittel

  • Bernd Hanisch, Bettina Abbas, Werner Kratz, Gerrit Schüürmann: Humanarzneimittel im aquatischen Ökosystem. Bewertungsansatz zur Abschätzung des ökotoxikologischen Risikos von Arzneimittelrückständen. USWF – Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie 16(4), S. 223–238, 2004
  • Radka Alexy, Klaus Kümmerer: Antibiotika in der Umwelt. KA-Abwasser, Abfall 52(5), S. 563–571, 2005, ISSN 1616-430x

Einzelnachweise

  1. ROTE LISTE® 2008, Verlag Rote Liste® Service GmbH, Frankfurt am Main, Seite 31, ISBN 978-3-939192-20-6.

Homepage der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA
  • Pharmeuropa EU Pharmakopöe
  • Homepage der europäischen Arzneimittelagentur
  • Portal für Arzneimittelinformationen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer
  • Deutsches Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut
  • Drug Information Portal – U.S. National Library of Medicine – Access to over 12,000 drugs (engl.)
  • Arzneistoffe in der Umwelt (UmweltWissen – Bayerisches Landesamt für Umwelt; PDF-Datei; 416 kB)
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